Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG
TS Law and Engineering Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Poststraße 7
40213 Düsseldorf

Handelsregister: HRB 98165
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf

Vertreten durch:
Dr. Thorsten Schätzlein
Tim Steinbach

Kontakt
Telefon: +49 211 542 470 10
Telefax: +49 211 542 470 11
E-Mail: kanzlei@law-engineering.de

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE355091685

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Nach dem Hebelgesetz ist eine Waage im Gleichgewicht, wenn das Produkt aus dem Gewicht in der Waagschale und der Länge L des Waagbalkenarmes für beide Seiten gleich ist und somit G1L1=G2L2 gilt.
Angenommen, die beiden Waagbalkenarme haben ursprünglich die Länge L und werden durch den Sturz um A verschoben, so dass sie danach die Längen L1=L−A und L2=L+A haben. Mit dem Gewichtsstück G erhält der Krämer also bei der ersten Wägung Mehl vom Gewicht G1 mit G1⋅(L–A)=G⋅(L+A) und bei der zweiten Wägung vom Gewicht G2 mit G2⋅(L+A)=G⋅(L–A).

Insgesamt wird somit Gges=G1+G2 an Mehl abgewogen. Löst man die beiden Gleichgewichtsgleichungen nach G1 und G2 auf und setzt sie in das Gesamtgewicht ein, erhält man Gges=2G⋅L2+A2L2−A2. Da der Bruch größer ist als 1, gilt Gges>2G. Folglich wiegt der Krämer seinen Kunden immer mehr als 1 kg Mehl ab.