Law and Engineering

Ihre Experten für Projektberatung

Recht und Technik aus einer Hand

Unsere Kanzlei

Law and Engineering ist eine wirtschaftsberatende Rechtsanwaltskanzlei, die auf die Beratung bei der Entwicklung und Realisierung von komplexen Wohnbau-, Anlagenbau- und Infrastrukturprojekten spezialisiert ist. 

Mit unserer Aufstellung bieten wir der Baubranche bundesweit eine Beratung auf höchstem fachlichen Niveau. Dabei fokussieren wir uns nicht auf einzelne Rechtsgebiete, sondern beraten mit unserer Expertise zu allen operativen Aspekten, die für das spezifische Projekt relevant werden. Vor, während und nach der Realisierung.

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Herausforderungen bei Projekten dort entstehen, wo Recht und Vertrag auf gelebte Baupraxis treffen. 

Exzellente Rechtsberatung
Technische Expertise
Baubetriebliches Know-How

Über 15 Jahre Erfahrung am Markt.

Unser Leistungsspektrum

Wir beraten die Baubranche zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Realisierung von Wohnungsbau-, Anlagenbau- oder Infrastrukturprojekten stellen. Unser Leistungsspektrum beschränkt sich nicht auf einzelne Rechtsgebiete, sondern richtet sich an den Bedürfnissen der Branche aus. Entsprechend bieten wir für gewerbliche Projektentwickler, Bauherren, Planer, und Bauunternehmen eine umfassende Projektberatung aus einer Hand an, die neben den Schwerpunkten im Bau- und Architekten- sowie Vergaberecht auch alle weiteren Rechtsfragen abdeckt, beispielsweise zum WEG-Recht, Versicherungsrecht, Fördermittelrecht oder Umweltrecht. 

Unsere besondere Expertise liegt in der Begleitung komplexer Bauvorhaben und -prozesse, bei denen die Schnittstelle zwischen Baupraxis, Technik und Recht eine besondere Rolle spielt. Dank unserer jahrelangen Erfahrung, fachlichen Ausbildung und unseren hauseigenen technischen Beratern sind wir in der Lage, technisch anspruchsvolle Sachverhalte effizient zu beraten und rechtlich zu begleiten. 

Sollte sich ein Konflikt nicht vermeiden lassen, vertreten wir alle Baubeteiligten in Rechtsstreitigkeiten vor den staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Auszüge aus unserem Leistungsspektrum in den einzelnen Phasen der Projektentwicklung haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Was uns auszeichnet

Grundstückskauf

Wir helfen Projektentwicklern und Bauherren, das Potential von Grundstücken zu bewerten und die Risiken zu minimieren. Vor dem Ankauf prüfen wir, ob das Grundstück zu dem Projekt passt, die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, Grundstücksrechte dem Projekt entgegenstehen oder vorhandene Umweltbelastungen das Projektbudget gefährden. Bei Bestandsbauten arbeiten wir in der Ankaufsuntersuchung eng mit den technischen Beratern zusammen, um frühzeitig die technischen und rechtlichen Probleme zu identifizieren.


Für eine noch effizientere Ankaufsuntersuchung bieten wir an, neben der rechtlichen Due Diligence (DD) auch die technische Due Diligence in unserem Haus durchzuführen. Hierzu setzen wir erfahrene Ingenieure ein, deren technische Bewertung unmittelbar in unsere rechtliche Due Diligence integriert wird. Unsere Mandanten erhalten auf diesem Wege alle Informationen gebündelt und vorab bewertet aus einer Hand. Das spart Zeit, unnötige Abstimmungsrunden und Kosten. 

Strukturierung des Projekts

Gemeinsam mit Projektentwicklern, Bauherren, Planern und Generalübernehmern ermitteln wir, welche spezifischen Anpassungen für das Projekt notwendig sind, und entwickeln ein Gesamtkonzept zur Überwindung der rechtlichen und tatsächlichen Hürden. Wir beraten zu notwendigen Änderungen grundstückbezogener Rechte wie Grunddienstbarkeiten und Baulasten, begleiten die Aufstellung und Änderung der Bauleitplanung, verhandeln mit Kommunen und Behörden die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verträge wie Durchführungs-, Sanierungs- oder Duldungsverträge und schließen mit Nachbarn und Interessenverbänden nachbarschaftliche Vereinbarungen. Sind die Rahmenbedingungen geschaffen, begleiten wir die Genehmigungsverfahren für Baugenehmigungen und notwendige Spezialgenehmigungen von der Antragstellung bis zur Erteilung. Dabei stehen wir stets in engem Austausch mit den Behörden und den beteiligten Architekten und Ingenieuren. 

Vorderstes Ziel in der Vorbereitung ist es aus unserer Sicht, unkomplizierte Lösungen für die oft konträren Interessen von Bauherren, Behörden und Kommunen, Nachbarn und sonstigen Projektbeteiligten zu finden – damit das Projekt zügig umgesetzt werden kann, statt wertvolle Zeit in Abstimmungsrunden und Interessenkonflikten zu verlieren. 

 

Kommt für das Projekt eine Förderung in Betracht, beraten wir zur Stellung des Fördermittelantrags, begleiten das Verfahren bis zum Förderbescheid und helfen, wenn sich nachträgliche Änderungen zu den Förderbedingungen ergeben. Werden Fördermittel zurückgefordert, verteidigen wir unsere Mandanten gegen unberechtigte Rückforderungen.

Planungsphase

Wir beraten Auftraggeber und Auftragnehmer in sämtlichen Fragen um die Planung des Projekts. Für den Auftraggeber entwickeln wir gemeinsam eine Struktur, in der die Planungsbeteiligten und die Planungsverantwortlichkeiten festgelegt werden. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Schnittstellen der einzelnen Planungsbereiche. Denn bei komplexen Projekten, an denen mit Objektplanern, Fachplanern, Sonderfachleuten, Eigen- und Fremdüberwachern, Projektsteuerern und Beratern eine Vielzahl von Planern mitwirken können, kommt es schnell zu Lücken und Überschneidungen. Mit dem notwendigen technischen Verständnis und unserer langjährigen Erfahrung lösen wir diese Problemfelder auf, bevor sie entstehen. Bei der Strukturierung berücksichtigen wir altbewährte Planungskonzepte wie Stufenverträge ebenso wie moderne Ansätze wie Partnering-Modelle, Wettbewerbe und Alliancing-Konzepte. Steht die Struktur fest, erstellen und verhandeln wir alle notwendigen Architekten-, Ingenieur- und Dienstleistungsverträge und stimmen diese wechselseitig aufeinander ab. 

 

Ebenso beraten wir (General-)Planer, Ingenieure und Dienstleister umfassend in sämtlichen Belangen der Vertragsgestaltung und -verhandlung. 

 

Während der Planung betreuen wir das Claim- und Contract-Management von Auftraggebern und Planern. Wir prüfen kontinuierlich den vereinbarten Leistungsumfang, beraten zu nachträglichen Leistungsänderungen und Zusatzleistungen und setzen berechtigte Honorarforderungen durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Kommt es zu Schwierigkeiten bei der technischen Abgrenzung von Vertragsleistung und Zusatzleistung, greifen wir bei Bedarf und auf Wunsch des Mandanten auf unsere erfahrenen Ingenieure zurück, um rechtliche und technische Bewertung zu vereinen.

Bauphase

Für die Bauphase erstellen wir gemeinsam mit Auftraggebern und Planern die Leistungsbeschreibungen, stimmen die Leistungen der Gewerke aufeinander ab und beraten bei der Vergabe der Bauleistungen. Wir verhandeln für Auftraggeber und Auftragnehmer die Bauverträge und beziehen dabei von vornherein die Interessen etwaiger Betreiber und Investoren mit ein.

 

In der baubegleitenden Beratung betreuen wir das Projekt kontinuierlich. Wir unterstützen während der gesamten Bauphase das Claim- und Contract-Management von Auftraggebern und Auftragnehmern, prüfen und verhandeln Nachträge, beraten zu Mängeln und Bauzeitverzögerungen und stehen zur Seite, sollte doch einmal etwas Unerwartetes passieren. Für die Bewertung der Ursachen von Mängeln und Verzögerungen arbeiten wir entweder eng mit den Baubeteiligten und technischen Mitarbeitern der Mandanten zusammen oder ziehen auf Wunsch ergänzend unsere erfahrenen Ingenieure zur technischen Beurteilung hinzu. Hierdurch werden die Kapazitäten unserer Mandanten geschont, sodass sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den erfolgreichen Abschluss des Projekts. 

 

Zusätzlich schulen wir die Mitarbeiter unserer Mandanten im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Umsetzung von Bauprojekten, beispielsweise den Umgang mit Nachtragsforderungen oder Mängelansprüchen. Der Fokus liegt hierbei auf der praktischen Umsetzung im Projektalltag.

 

Im Anlagenbau betreuen wir nach der Errichtung die Inbetriebnahme und den Probebetrieb und unterstützen, falls die technischen Parameter hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Abschluss des Projekts und Gewährleistung

Ist das Projekt fertiggestellt, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abnahme sowie der Stellung und Prüfung der Schlussrechnungen. Kommt es zum Streit über die Abrechnung vertreten wir Auftragnehmer und Auftraggeber in den außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen. Kann ein Projekt einmal nicht erfolgreich abgeschlossen werden, beraten wir zur Kündigung und anderweitigen Beendigung von Planer- und Bauverträgen. 

 

Kommt es nach Abschluss des Projekts zu Gewährleistungsfällen, verfolgen wir die Mängelrechte des Auftraggebers und unterstützen das Gewährleistungsmanagement in komplexen Fällen wie Nachunternehmerketten oder kumulierten Planungs-, Bau- und Überwachungsfehlern. Auftragnehmer verteidigen wir gegen unberechtigte Inanspruchnahmen. Daneben beraten wir zu allen weiteren Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Abschluss des Projekts und der Gewährleistung stellen, beispielsweise zu Sicherheiten, Einbehalten und Versicherungsfragen. 

Vergaberecht

Sind öffentliche Auftraggeber in das Projekt eingebunden, beraten wir zu allen Fragen der Anwendung und Umsetzung des Vergaberechts. Zu unseren Klienten gehören namhafte Sektorenauftraggeber, Kommunen und kommunale Betriebe aus der gesamten Bundesrepublik. Zudem begleiten wir das Vergabeverfahren von der Bedarfsermittlung bis zur Zuschlagserteilung, erstellen interne Vergabeleitfaden und schulen die Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber im Umgang mit dem Vergaberecht.

 

Auf der Seite der Auftragnehmer betreuen wir Bieter und Bietergemeinschaften bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen insbesondere im Bau- und baubezogenen Dienstleistungssektor. Wir bereiten die Bieterunterlagen vor, begleiten Auftragnehmer bei Vergabegesprächen und -verhandlungen und vertreten ihre Interessen, sollten sie zu Unrecht den Zuschlag nicht erhalten haben.

Streitbeilegung und Prozessführung

Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unserer Mandanten in allen Rechtsstreitigkeiten rund um Bauprojekte ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Bevor es dazu kommt, versuchen wir mit allen Mitteln den Streit zwischen den Beteiligten gütlich beizulegen. Außergerichtlich führen wir für Auftraggeber und Auftragnehmer Vergleichsverhandlungen, Streitschlichtungs- und Schiedsgutachterverfahren in allen Bereichen des Bau- und Architektenrechts.

 

Lässt sich ein Konflikt nicht vermeiden, vertreten wir unsere Mandanten in allen Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in der gesamten Bundesrepublik. Mit unserem profunden Fachwissen, technischen Sachverstand und jahrelanger Erfahrung haben wir uns dabei auf die Führung von komplexen zivilrechtlichen Bauprozessen spezialisiert. Falls nötig, greifen wir dabei zusätzlich auf die technische Unterstützung unserer Ingenieure zurück. 

 

Bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten in allen behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Im Bereich des Vergaberechts führen wir die Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und die Beschwerdeverfahren vor den staatlichen Gerichten.

Auf einen Blick

Teamgröße

Eine große Anwaltskanzlei ist nicht gleichbedeutend mit einer großen Anzahl von Spezialisten auf einem Gebiet. In der Regel sind die Anwälte auf unterschiedliche Gebiete spezialisiert. Bei Law and Engineering steht Ihnen ein Team zur Verfügung, das sich ausschließlich auf die Realisierung von Projekten spezialisiert hat.

Kapazität

In den vergangenen Jahren hat unser Team stets eine Arbeitskapazität von bis zu 1500 Stunden pro Anwalt bewältigt. Das bedeutet, dass unser gesamtes Team eine Leistungskapazität von 4.500 Stunden hat. Zugleich haben wir unser Team effizient aufgestellt. Wir klären die Bedürfnisse und Prioritäten des Mandanten im Vorfeld ab - das spart Kapazität und das Geld des Mandanten.

Aus einer Hand

Die Projektentwicklung wirft Fragen aus vielen Rechtsgebieten auf, angefangen vom öffentlichen Baurecht über das Planungsrecht bis hin zum privaten Bau- und Architektenrecht. Hinzu kommen Fragen des Umweltrechts, des Urheberrechts, des Versicherungsrechts und nicht selten auch Fragen des Subventionsrechts und manchmal des Vergaberechts. All diese Bereiche können wir abdecken und damit umfassende rechtliche Lösungen für die Projektentwicklung aus einer Hand anbieten.

Legal Tech

Wir reden nicht über Legal Tech, wir setzen es um. Unsere Anwaltskanzlei ist vollständig Cloud-basiert und arbeitet nur mit vertrauenswürdigen Unternehmen zusammen, die die Sicherheit und Verschlüsselung unserer Daten gewährleisten. Unsere E-Mails werden automatisch verschlüsselt, wenn der Mandant eine S/MIME-Signatur vorlegt. Wir stellen MS Teams-Kanäle und -Speicher für den sicheren Datenaustausch zur Verfügung. Wir verfügen auch über Erfahrungen im Projektmanagement und die dafür regelmäßig eingesetzte Software Microsoft Project.

Unser Expertenteam

Dr. Thorsten Schätzlein
Rechtsanwalt und
Dipl. Bauingenieur
Tim Steinbach
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Viktoria Handschuch
LL.M. (University of Glasgow)
Rechtsanwältin

Kontaktieren Sie uns

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Dr. Thorsten Schätzlein
Partner
Rechtsanwalt und
Dipl. Bauingenieur

Thorsten Schätzlein ist spezialisiert auf die rechtliche Beratung in allen Bereichen der Projektentwicklung und des Bauwesens. Er berät regelmäßig in der Bauphase von komplexen Großbauprojekten. Zu seinen Mandanten zählen Projektentwickler, Immobilieninvestoren, namhafte Bauunternehmen und Architekten; er berät sie von der Strukturierung der Entwicklung bis hin zur Fertigstellung des Projekts.

Seine besondere Expertise liegt im Vertrags- und Forderungsmanagement sowie in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von technischen und baurechtlichen Ansprüchen. Aufgrund seines dualen Studiums verfügt er über umfassende Kenntnisse sowohl im Bauingenieurwesen als auch im Baubetrieb.

Thorsten Schätzlein veröffentlicht regelmäßig in der Fachzeitschrift Immobilien & Baurecht (IBR) und ist als Dozent bei IBR-Seminare zum Vergaberecht tätig. 

Thorsten Schätzlein war seit 2006 als Rechtsanwalt bei der internationalen Sozietät CMS Hasche Sigle tätig und dort seit 2017 Partner. Er ist Mitgründer und geschäftsführender Partner bei TS Law and Engineering.

Thorsten Schätzlein kommentiert im „Vertragshandbuch Privates Baurecht“ sowie im “Gesamtkommentar Vergaberecht” 

„Ich danke Ihnen für Ihren pragmatischen Ansatz, der zu einer schnellen Lösung mit der Behörde führte. Das hat Zeit gespart und wir konnten den Verkauf früher als erwartet realisieren.“
Stefan Kern, Rodenbach Group, 2021

„Vielen Dank für die wie immer schnelle und unkomplizierte Unterstützung, Herr Schätzlein“
Head of Legal, Projektentwickler, 2021

„Ihre Verfügbarkeit rund um die Uhr und die Zusammenarbeit auf Augenhöhe machen die Experten von CMS zu geschätzten Beratern für ONTRAS“
Steffen Riege, Head of Legal, Ontras Gastransport GmbH, 2020

Tim Steinbach
Partner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Tim Steinbach berät zu allen Aspekten der Entwicklung großvolumiger und komplexer Bauvorhaben aus den Bereichen Wohnungsbau, Anlagenbau und Infrastruktur. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Strukturierung, Betreuung und baubegleitenden Beratung von Immobilienprojekten. Ein Schwerpunkt seiner Beratung liegt in der Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen vor und nach der Abnahme.

Darüber hinaus vertritt Tim Steinbach seine Mandanten in komplexen Streitverfahren sowohl vor den staatlichen Gerichten als auch in außergerichtlichen Streitbeilegungs- und Schiedsverfahren. 

Tim Steinbach publiziert regelmäßig Beiträge in der Fachzeitschrift Immobilien & Baurecht (IBR) zu aktuellen Fragestellungen und Gerichtsentscheidungen. 

Nach seiner Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf 2016 war Tim Steinbach von 2017 bis 2022 als Rechtsanwalt bei der internationalen Sozietät CMS Hasche Sigle tätig. Seit 2020 ist er zugelassener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er ist Mitgründer und geschäftsführender Partner bei TS Law and Engineering. 

Viktoria Handschuch
LL.M. (University of Glasgow) Rechtsanwältin

Viktoria Handschuch ist auf die umfassende rechtliche Beratung in der Projektentwicklung, im Bausektor sowie im Architektenrecht spezialisiert. Sie berät Mandanten in jedem Projektstadium, von der Strukturierung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen. 

Viktoria Handschuch hat sich bereits im Referendariat auf das Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Nach ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2017 war Viktoria Handschuch zunächst in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg tätig. Von Mitte 2018 bis Mitte 2019 absolvierte sie einen Master of Laws (LL.M.) Studiengang an der University of Glasgow. Im Anschluss daran war Viktoria Handschuch von 2019 bis 2022 als Rechtsanwältin für Bau- und Architektenrecht bei der internationalen Sozietät CMS Hasche Sigle tätig, bevor sie sich TS Law and Engineering anschloss. Im Jahr 2021 absolvierte sie den Lehrgang zur Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.

Seit 2021 ist sie Lehrbeauftragte an der Hochschule für Technik (HfT) in Stuttgart im Masterstudiengang Internationales Projektmanagement für den Bereich Internationales Öffentliches Baurecht.

Nach dem Hebelgesetz ist eine Waage im Gleichgewicht, wenn das Produkt aus dem Gewicht in der Waagschale und der Länge L des Waagbalkenarmes für beide Seiten gleich ist und somit G1L1=G2L2 gilt.
Angenommen, die beiden Waagbalkenarme haben ursprünglich die Länge L und werden durch den Sturz um A verschoben, so dass sie danach die Längen L1=L−A und L2=L+A haben. Mit dem Gewichtsstück G erhält der Krämer also bei der ersten Wägung Mehl vom Gewicht G1 mit G1⋅(L–A)=G⋅(L+A) und bei der zweiten Wägung vom Gewicht G2 mit G2⋅(L+A)=G⋅(L–A).

Insgesamt wird somit Gges=G1+G2 an Mehl abgewogen. Löst man die beiden Gleichgewichtsgleichungen nach G1 und G2 auf und setzt sie in das Gesamtgewicht ein, erhält man Gges=2G⋅L2+A2L2−A2. Da der Bruch größer ist als 1, gilt Gges>2G. Folglich wiegt der Krämer seinen Kunden immer mehr als 1 kg Mehl ab.