Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG
TS Law and Engineering Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Poststraße 7
40213 Düsseldorf

Handelsregister: HRB 98165
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf

Vertreten durch:
Dr. Thorsten Schätzlein
Tim Steinbach

Kontakt
Telefon: +49 211 542 470 10
Telefax: +49 211 542 470 11
E-Mail: [email protected]

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE355091685

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Lösung zum Weihnachtsrätsel
Die schnelle Antwort vorweg: Eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h kann der LKW nicht mehr erreichen.
 
Die Lösung:
Wenn eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h erreicht werden soll, kann in einem ersten Schritt die Zeit ermittelt werden, die der LKW für die gesamte Strecke benötigen darf. Davon wird die Zeit abgezogen, die er bereits für den ersten Teil der Strecke benötigt hat. In der verbleibenden Zeit müsste der LKW dann die restliche Strecke zurücklegen, um die Durchschnittsgeschwindigkeit zu erreichen.
 
In Zahlen:
Wenn der LKW eine Strecke von 2 km mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h zurücklegen soll, muss die Strecke durch die Geschwindigkeit geteilt werden. Da die Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde angegeben wird, kann sie am Ende mit 60 Minuten pro Stunde multipliziert werden. Der LKW braucht also 4 Minuten, um 2 km zurückzulegen, um die Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h zu erreichen.
 
Nun wird die Zeit berechnet, die der LKW für den ersten Teil der Strecke benötigt hat. In diesem Fall teilen wir 1 km durch die Geschwindigkeit von 15 km/h. Um das Ergebnis leichter lesbar zu machen, multiplizieren wir das Ergebnis mit 60 Minuten pro Stunde. Der LKW hat für den ersten Teil der Strecke bereits 4 Minuten benötigt.
 
Da bereits 4 Minuten vergangen sind und der LKW nach 4 Minuten erst die Hälfte der Strecke zurückgelegt hat, kann er die gesamte Strecke niemals in 4 Minuten zurücklegen.